Freitag 20. Januar 2012 | Pressemitteilung

CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg: Investitionsrahmenplan: Bund steht entschieden zur Südbahn – Landesgruppe erreicht Höherstufung

Im neuen Investitionsrahmenplan (IRP) des Bundes für die Jahre 2011 bis 2015 wird die Südbahn nun in die bessere Kategorie C „Prioritäre Vorhaben“ eingestuft. Dies erklärte Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) schriftlich gegenüber Mitgliedern der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg.

Damit erhöht sich weiter die Wahrscheinlichkeit, dass die Südbahn von Ulm über Friedrichshafen nach Lindau zeitnah elektrifiziert wird. Wahrscheinlich wird das Baurecht 2014 vorliegen. Danach könnte mit der Elektrifizierung begonnen werden. Die Hochstufung geht auf die Initiative der örtlichen CDU-Bundestagsabgeordneten und deren Kollegen aus der ganzen CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg zurück.
„Jetzt sind die bedeutenden Schienen-Vorhaben im Südwesten in der bestmöglichen IRP-Kategorie“, so der CDU-Landesgruppenvorsitzende Thomas Strobl und der für Verkehr zuständige Bundestagsabgeordnete Steffen Bilger. Die Befürchtung, der Südbahn-Ausbau könnte durch die Eingruppierung in die etwas weniger wichtige Kategorie „Weitere wichtige Vorhaben“ zeitlich weiter verschoben werden, habe sich nun als haltlos erwiesen, meint Steffen Bilger weiter. „Das ist ein deutliches Signal für die Region und Baden-Württemberg; der Bund steht zu seinen Zusagen“, so Thomas Strobl.
Außerdem konnte mit der Zusage des Bundesverkehrsministers der Vorwurf des Verkehrsministers von Baden-Württemberg, das Südbahn-Versprechen sei reiner Pro-Stuttgart-21-Wahlkampf gewesen, entkräftet werden. „Es waren eben keine leeren Versprechungen die Südbahn unter die Prioritären Vorhaben aufzunehmen“, so Thomas Strobl weiter. Und Steffen Bilger erklärt: „Trotz Stuttgart 21 werden auch die anderen wichtigen Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg finanziell bedacht. Stuttgart 21 kannibalisiert in keiner Weise die anderen Schienenvorhaben im Südwesten.“ Die Grünen hatten in einer Pressemitteilung vor der Volksabstimmung behauptet, Baden-Württemberg müsse wegen Stuttgart 21 „auf alle anderen wichtigen Schienenprojekte im Land verzichten.“
Am 15. Dezember 2011 war der Entwurf des IRP vorgestellt worden. Darin war die Südbahn noch in der Kategorie D „Weitere wichtige Vorhaben“ gelistet worden. Mit diesen Projekten kann in der Regel erst nach 2015 begonnen werden. In der Kategorie C „Prioritäre Vorhaben“ werden Projekte mit fortgeschrittenem Planungsstand aufgenommen, für die bereits Baurecht vorliegt oder bis 2015 erlangt werden kann.
Der IRP ist ein verkehrsträgerübergreifender Fünfjahresplan für die Infrastrukturinvestitionen des Bundes in die drei klassischen Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Mit dem IRP erfolgt die Priorisierung von Verkehrsprojekten der Bedarfspläne, die im Mittelfristzeitraum bis 2015 beplant werden sollen und bei denen mit einer Realisierung begonnen werden kann.