Donnerstag 15. Dezember 2011 | Pressemitteilung

B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen im Investitionsrahmenplan nicht unter „Prioritäre Vorhaben“

Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer stellt heute den neuen Investitionsrahmenplan (IRP) für die Jahre 2011 bis 2015 vor. Auch die Ortsumfahrung der B 10 Enzweihingen wird im IRP aufgelistet. Allerdings steht die B 10 nicht unter „Prioritäre Vorhaben“ – für die bis 2015 Baurecht erlangt werden kann –, sondern lediglich unter „Weitere wichtige Vorhaben“.

„Diese erneute mehrjährige Verzögerung ist auf den durch Landesverkehrsminister Hermann verhängten Planungsstopp zurückzuführen. Wenn er nicht die B 10-Planungen hätte stoppen lassen, hätte die Umfahrung jetzt schon unter „Prioritäre Vorhaben“ im Investitionsrahmenplan stehen können“, so der Wahlkreisabgeordnete Steffen Bilger (CDU).
Steffen Bilger fordert: „Landesverkehrsminister Winfried Hermann muss nun die Planungen endlich weiter vorantreiben. Die sinnlose Prüfung von bereits abgelehnten Alternativen sollte ausgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Minderheitsinteressen die Mehrheit der Bürger durch unnützen Zeitverzug von der dringend nötigen Entlastung ausschließen. Ich erwarte, dass er sich für eine Lösung der Enzweihinger Verkehrsprobleme einsetzt.“ Die Formulierung im grün-roten Koalitionsvertrag „Straßenneubauten … nur noch in begründeten Einzelfällen zu realisieren“ sieht Steffen Bilger für völlig verfehlt: „Priorisierung von Erhalt vor Neubau ist ja prinzipiell sinnvoll. Das darf aber nicht auf Kosten der unter Lärm und Stau leidenden Bevölkerung und Wirtschaft gehen. Die Ortsumfahrung Enzweihingen muss jetzt bis zur Baureife geplant werden.“ Unter „Weitere wichtige Vorhaben“ werden im IRP solche Vorhaben aufgenommen, die sich überwiegend in frühen Planungsstadien befinden, deren Planung aber weiter vorangetrieben beziehungsweise abgeschlossen werden soll. Mit diesen Projekten kann in der Regel erst nach 2015 begonnen werden. Hierfür ist notwendig, dass die Planungen bei der B 10 weiter konstruktiv vorangetrieben werden.

Der IRP beinhaltet ansonsten erfreuliche Nachrichten für Baden-Württemberg. Entgegen Behauptungen der Grünen und anderer Stuttgart 21-Gegner vor der Volksabstimmung beinhaltet der IRP neben Stuttgart 21 auch weitere wichtige Schienenprojekte im Land – wie beispielsweise die Rheintalbahn und die Gäubahn. Es kann also keine Rede davon sein, dass Stuttgart 21 alle anderen Schienenprojekte kannibalisieren würde. 

Der neue IRP setzt erstmals klare Prioritäten und richtet die Investitionsplanung mehr an tatsächlich vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten aus: Der neue IRP hat ein Projektvolumen von rund 41 Milliarden Euro. In dieser Summe enthalten sind alle Projekte, die unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln von 2011 bis 2015 abgeschlossen, weitergeführt oder neu begonnen werden sollen.