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Diäten & Finanzierung
Wie viel ein Abgeordneter den Steuerzahler wert ist, beschäftigt das Parlament seit 1906. Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes spricht von einem Anspruch auf „eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Diese unkonkrete Aussage wird durch das Abgeordnetengesetz geregelt. Dort wird einem Bundestagsabgeordneten seit dem 1. Januar 2012 ein „Gehalt“ („Diät“ genannt) von 7.960 Euro zugesprochen. Dies klingt nach viel Geld – und das ist es auch. Man könnte es aber auch so sehen, dass es beim Gehalt auf die Arbeitsstunden ankommt. Wenn man eine realistische Arbeitsbelastung von im Schnitt weit über 12 Stunden pro Tag – an Berliner Sitzungstagen eher 15 Stunden – annimmt, ist es gar nicht mehr so viel. Außerdem soll die Abgeordneten-Diät auch Unabhängigkeit garantieren. Ursprünglich sollten die Diäten den Bezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht gleichen. Heute hinken die Diäten um über 500 Euro hinter diesem Vergleichsmaßstab her.
Für uneingeweihte Ohren klingt es etwas merkwürdig, aber Abgeordnete bestimmen selbst, wie viel „Gehalt“ sie erhalten. Aber anders als es auf den ersten Blick aussieht, ist dies kein Wunsch des Parlaments – es wurde dazu „verdonnert“. Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst – und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ – über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Die Folge ist eben, dass die Diäten hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sind.
Wenn Sie sich mehr für dieses Thema interessieren, empfehle ich Ihnen diese Seite des Deutschen Bundestages. Dort finden Sie auch Informationen zu den Bereichen Kostenpauschale, Altersentschädigung, Mitarbeiterbezahlung und vielem mehr.
Das Abgeordnetengesetz finden Sie hier.
















